Auktionen und Kunstversteigerungen: Uralte Handelsform führt zu Höchstpreisen

„Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten! Das Gemälde „xyz“ des Künstlers ABC geht an Herrn Künstlermuster zum Preis von 150.000 Euro!“
Auktionen sind eine alte Handelsform und vielen Menschen mit genau diesem Schlusssatz bekannt, wenn auch nicht mit dem gleichen Preis oder dem Gebot auf ein Gemälde. Bei einer Kunstauktion geht es darum, einzigartige Gegenstände zu veräußern, die einen möglichst hohen Preis erzielen sollen und aufgrund ihres Sammlerwertes nicht nur eine finanzielle Bedeutung haben.

Allgemeines zu Kunstauktionen

Bei einer Auktion oder Kunstversteigerung kommen Verkäufer und Käufer an einem Ort zusammen, wobei es auch Telefon- und Internetauktionen gibt, die eine räumliche Trennung beider erlauben. Wer einzigartige Kunstgegenstände kaufen möchte, schaut sich bei einer Auktion um oder kann dank der Errungenschaft des Internets an jedem Ort der Welt bei der Versteigerung dabei sein. Dabei steigern nicht nur Kunstliebhaber oder treue Anhänger eines bestimmten Künstlers um die Wette, sondern Kunst gilt heute vor allem als Wertanlage, die im Laufe der Jahre eine erstaunliche Steigerung erfährt.

Die Versteigerung ist eine Möglichkeit der Preis- und Wertermittlung, in dessen Ergebnis ein Kaufvertrag zustande kommt. Potenzielle Käufer – die Bieter – geben Preisvorschläge ab, welche als verbindlich gelten. Die Angebote gelten daher auch als Verdeutlichung des Kaufwillens, sie sind Willenserklärungen, die bestenfalls zum Abschluss des Kaufvertrags führen sollen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot.
Im BGB ist in § 156 der Vertragsschluss bei einer Versteigerung genau geregelt: Hier heißt es, dass der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande kommt und dass das Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wurde. Die Gebote erlöschen auch dann, wenn die Versteigerung ohne Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

Auktionatoren dürfen auch ohne explizite Ausbildung tätig werden, es muss aber eine Versteigerungserlaubnis vorliegen. Diese wird in § 34b der Gewerbeordnung geregelt, wobei eine solche Erlaubnis nur bei gewerbsmäßigen Versteigerungen nachzuweisen ist.

Es wird in verdeckte und offene Versteigerungen unterschieden, wobei eine offene Auktion an alle gerichtet ist. Die verdeckte Versteigerung hingegen nimmt die Gebote an, ohne dass ein Bieter die Gebotshöhe der anderen Bieter kennt. Bei der verdeckten Form ist es schwieriger, das Höchstgebot abzugeben, gleichzeitig sind die erzielten Preise oft hoch, weil ein Bieter „vorsichtshalber“ eine hohe Summe darlegt.

Eine Sonderform der Versteigerung ist die rückläufige Variante, bei der derjenige den Zuschlag erhält, der den niedrigsten Preis bietet.

Teilnehmer an einer Auktion

Die meisten Auktionen stehen einer breiten Öffentlichkeit offen, allerdings gehören zu den Teilnehmern meist nur bestimmte Personengruppen. Je nach Veräußerungsgegenstand und Wert desselben braucht es ein gewisses finanzielles Polster, um als Bieter und nicht nur als Interessent an der Versteigerung teilzunehmen. Teilweise sind die Teilnahmen beschränkt und richten sich nur an geladene Gäste. Das geschieht vor allem bei Versteigerungen zu wohltätigen Zwecken, die im Rahmen bestimmter Veranstaltungen durchgeführt werden.

Durch die Teilnahme an einer Auktion ist es möglich, an begehrte Kunstobjekte zu kommen, die nur auf diesem Wege veräußert werden, teilweise sogar zu einem günstigen Preis. Bei bekannten Kunstgegenständen und Bildern sowie Gemälden gefragter Künstler jedoch liegt der Zuschlagspreis in der Regel um ein Vielfaches höher. Ein Grund, warum viele den Weg der Versteigerung bei einer Veräußerung wählen: Sie erzielen damit einen hohen Verkaufspreis, der auf dem freien Markt unrealistisch wäre. Viele Teilnehmer stacheln sich gegenseitig in ihren Geboten an und übertreten oftmals die selbst gesetzten Limits für eine maximale Gebotshöhe. Eine Gefahr, der vor allem Anfänger unterliegen. Erfahrene Bieter halten sich an ihre eigenen Limits und überschreiten diese nur in sehr seltenen Fällen.

Die Arbeit des Auktionators

Wie bereits erwähnt worden ist, braucht der Auktionator keine geregelte Ausbildung abgeschlossen zu haben, um als solcher tätig zu sein. Allerdings stehen gerade bei Kunstauktionen in der Regel Fachleute vor, die eine lange Erfahrung im Bereich der Kunst und Kunstveräußerung mitbringen. Sie beschreiben den Kunstgegenstand und nennen den mit dem Verkäufer vereinbarten Mindestverkaufspreis. Der Auktionator muss jeden Bieter berücksichtigen, nicht nur die direkt Anwesenden, sondern auch die im Internet oder per Telefon zugeschalteten Teilnehmer. Teilweise ist es möglich, den Auktionator zum Abgeben eines Angebots zu beauftragen.
Letzten Endes entscheidet der Auktionator, wann das letzte Gebote gegeben werden kann und wer den Zuschlag erhält. Er schließt eine Kunstversteigerung allerdings auch dann, wenn der Mindestzuschlagpreis nicht erreicht wird und der Gegenstand unverkauft bleibt.

Wichtige Begriffe für Kunstauktionen

Auktionen und Kunstversteigerungen nutzen ein spezifisches Vokabular, das allen Teilnehmern bekannt sein sollte. Hier die wichtigsten Begriffe in alphabetischer Reihenfolge:

– Auktion
Bei einer Auktion geht es um die Versteigerung bzw. den Verkauf eines Auktionsguts. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, welcher wiederum durch den Auktionator gegeben wird. Daraus entsteht ein Kaufvertrag. Im Allgemeinen dauert eine Auktion mehrere Stunden, Internetauktionen können auch tagelang nur für ein Auktionsgut laufen. Nicht nur Kunst und Antiquitäten werden versteigert, sondern Auktionen gibt es auch im Bereich der Industrie, der Automobile oder bei Immobilien.

– Aufgeld (Agio)
Das Aufgeld stellt die Provision dar, die der Käufer – also derjenige, der dank seines höchsten Gebots den Zuschlag erhalten hat – zu zahlen hat. Der Kaufpreis stellt die Basis dar, auf der das Agio berechnet wird (in Prozent).

– Auktionator
Der Auktionator eröffnet, leitet und beendet eine Auktion. Er nimmt die Gebote entgegen und erteilt den Zuschlag an den Höchstbietenden. Er ist gleichzeitig Motivator, wenn die Versteigerung ins Stocken gerät und ermutigt die Anwesenden zur Abgabe weiterer Gebote.

– Bieter
Die Teilnehmer der Kunstversteigerung bieten auf das jeweilige Auktionsgut. Sie müssen nicht zwingend selbst vor Ort sein, auch eine Vertretung durch einen Kommissionär ist möglich.

– Bieternummer
Jeder, der an der Auktion teilnehmen möchte, bekommt nach der Anmeldung eine Bieternummer zugewiesen. Diese wird im Gegenzug zur Aufnahme der persönlichen Daten und für die Anerkennung der Auktionsbedingungen vergeben.

– Bietschritte
Die einzelnen Bietschritte werden bereits vor der Auktion festgesetzt. Es handelt sich dabei um feste Beträge, um die sich der Gebotspreis erhöht, damit die Auktion voranschreiten kann. Je höher das Gebot ist, desto höher sind auch die Bietschritte. So wird im Hunderttausender-Bereich niemand mit dem Überbieten des aktuellen Gebots um einen Euro vorankommen. Hier sind meist Hunderter- oder sogar Tausenderschritte gefordert.

– Einlieferer
Die Personen, die die Gegenstände für eine Versteigerung zur Verfügung stellen, werden als Einlieferer bezeichnet. Das können Privatpersonen oder Unternehmen sein.

– Ergebnisliste
In der Ergebnisliste sind alle Versteigerungsobjekte aufgelistet und so wird erkennbar, ob sie versteigert wurden und zu welchem Preis.

– Freiverkauf
Der Freiverkauf lässt eine konventionelle Auktion überflüssig werden. Es werden Gebote und Vorgebote abgegeben, das Auktionshaus entscheidet über den Zuschlag. Teilweise wird der Nachverkauf als Freiverkauf realisiert.

– Katalog
Die einzelnen Positionen der Versteigerung werden als Lose bezeichnet, die wiederum im Auktionskatalog gelistet sind. Derartige Kataloge werden vor der Versteigerung ausgegeben, hier sind alle Lose mit Bildern, Losnummer und Beschreibung sowie in meist alphabetischer Ordnung aufgeführt. Die Versteigerung arbeitet sich chronologisch durch diesen Katalog.

– Los
Jedes Auktionsgut wird als Los betitelt und bekommt eine eigene Nummer zugewiesen. Unter dieser Nummer findet sich das Los im Katalog wieder.

– Limit (Mindestpreis)
Der Auktionator setzt ein Limit fest, das ist der Mindestpreis, der bei der Versteigerung erzielt werden soll. Ist das Limit erreicht, kann der Auktionator direkt den Zuschlag erteilen. Wird nur unterhalb des Limits geboten, behält sich der Auktionator den Abbruch des Verkaufs vor oder bestätigt diesen unter Vorbehalt. Ein vorbehaltlicher Verkauf muss nicht umgesetzt und das Auktionsgut kann als noch verfügbar ausgewiesen werden.

– Nachverkauf
Werden auf der Auktion nicht alle Posten verkauft, können sie gegen Gebot nachverkauft werden. Möglich ist, dass die verbliebenen Gegenstände nach der Auktion als Gesamtpaket veräußert werden, teilweise gelangen sie aber auch auf den freien Markt.

– Präsenzauktion
Eine Präsenzauktion ist die konservative Art der Versteigerungen, bei der die Bieter (oder ihre Vertreter) direkt vor Ort anwesend sein müssen. Das Gegenstück dazu ist die Internetauktion, die keine Anwesenheit der Beteiligten erfordert.

– Posten
Die Auktionsgüter werden nicht nur als Lose, sondern auch als Posten bezeichnet und derart im Katalog geführt.

– Provision
Bei einer Versteigerung wird eine Provision verlangt, das heißt, dass das Auktionshaus eine gewisse Gebühr auf den Kaufpreis aufschlägt. Diese Versteigerungsgebühr wird in Prozent des Höchstgebots (des Zuschlagpreises) angegeben.

– Verbund
Bei einem Verbund werden mehrere Lose gemeinsam in der Auktion aufgerufen und zusammen versteigert.

– Zuschlag
Nimmt der Auktionator ein Gebot an, erteilt der dem Bietenden den Zuschlag. Dieser stellt somit auch das Verkaufsergebnis dar. Er ist bindend, damit ist das Versteigerungsgeschäft abgeschlossen. Derjenige, der den Zuschlag erhalten hat, kann sein Gebot nicht wieder zurücknehmen.

Sind Rückabwicklungen möglich?
Wer sich etwas blauäugig ins Versteigerungsgeschehen begeben hat und nun vom Vertrag zurücktreten möchte, weil seine Kaufabsicht doch keine solche war, sollte wissen: Die Rückabwicklung der Kunstversteigerung ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich. Denn das Auktionshaus geht mit der Anmeldung der Bieter davon aus, dass diese die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen, zu denen auch gehört, dass der Kauf nur aus triftigen Gründen wieder rückgängig zu machen ist. Wird beispielsweise von einer falschen Ein- oder Zuordnung als Rücktrittsgrund getroffen, so wird das Auktionshaus mit seiner „Erfüllung der Sorgfaltspflichten“ kontern und darauf hinweisen, dass die Lose im Katalog hinreichend beschrieben worden sind.
Hat sich der Bieter in die Bieterliste eingetragen, erkennt er auch an, dass Sachmängel nur binnen eines Jahres reklamiert werden können (dazu zählen auch Fälschungen!). Nach Ablauf des zweiten Jahres nach dem Kauf müssen Aufgeld und Gebühren erstattet werden und die Rückgabe des Auktionsguts wird um einiges komplizierter.
Sind Zustandsmängel am Auktionsgut zu finden, so ist die Rückgabe nur möglich, wenn zuvor von der Möglichkeit zur Vorbesichtigung des Gegenstandes Gebrauch gemacht worden ist. Wer diese Möglichkeit nicht genutzt hat, muss „wie gesehen“ kaufen und kann keine Ansprüche hinsichtlich eventueller Mängel geltend machen, die bei der Besichtigung erkennbar gewesen wären.

Besonders erfolgreiche Kunstauktionen

Kunstgegenstände sind eine Wertanlage, und wie die folgende Auswahl von Kunstauktionen zeigt, erfordern sie ein gutes finanzielles Polster beim Erwerb:

1. „Liegender Akt auf der linken Seite“ (Amadeo Modigliani)
Das Auktionshaus Sotheby’s veräußerte das Gemälde für den Rekordpreis von 157 Millionen US-Dollar. Einst wurde es im Jahr 2003 für 27 Millionen US-Dollar versteigert – ein ziemlicher Wertzuwachs!

2. „Salvator Mundi“ (Leonardo da Vinci)
Das Gemälde wurde für mehr als 450 Millionen US-Dollar versteigert. Damit ist dieses Gemälde das teuerste der Welt. Einst waren es „Die Frauen von Algier“ von Pablo Picasso, die einen Höchstpreis erringen konnten, doch Leonardo da Vincis Gemälde brachte mehr als das Doppelte. Es ist allerdings nicht bekannt, wer das Gemälde gekauft hat, denn der Käufer wollte bis dato anonym bleiben. Es könnte jedoch sein, dass es im Louvre Abu Dhabi ausgestellt wird, dem Kunstmuseum der Vereinigten Arabischen Emirate.

3. Nachlass der Familie Rockefeller
Bei der Versteigerung des Nachlasses der Familie Rockefeller wurden neue Rekorde aufgestellt. Das Auktionshaus Christie’s versteigerte Kunstgegenstände aus dem 19. und 20. Jahrhundert und schon am Eröffnungstag der Auktion gingen die Gebote weit nach oben. So erzielte das Gemälde „Junges Mädchen mit Blumenkorb“ von Pablo Picasso 115 Millionen US-Dollar, wobei als Katalogpreis nur 100 Mio. Dollar angegeben waren.
Der „Seerosenteich“ von Claude Monet wurde zum Zuschlag von 84,69 Millionen US-Dollar verkauft, das Bild „Liegender Akt mit Magnolien“ von Henri Matisse erzielte 80,75 Mio. Dollar. Derart ging es bei der Auktion weiter und so übertraf sie am ersten Tag alle Erwartungen. Insgesamt gingen Kunstgegenstände für rund 830 Millionen US-Dollar an ihre neuen Besitzer, was einige Millionen mehr als geplant waren.
Die Rockefeller-Auktion ist damit in die Geschichtsbücher eingegangen und konnte sich als erfolgreichste Auktion einer privaten Sammlung etablieren. Bisher stand dort der Modeschöpfer Yves Saint Laurent, dessen Versteigerung aber nur 373 Millionen Euro erzielt hatte.

4. „Der Schrei“ (Edvard Munch)
Bei der Versteigerung wurde ein Verkaufserlös von 199,9 Millionen US-Dollar erzielt.

Doch nicht nur Gemälde erzielen bei Versteigerungen Höchstpreise. Am 28. März 2018 wurde ein Kennzeichen versteigert: ZH 987 war das erste dreistellige Nummernschild in Zürich und erzielte einen Verkaufserlös von 152.400 Schweizer Franken.
Auch die Auktion zum Verkauf der LEICA-Kamera, die als Prototyp 1923 auf den Markt kam, war überaus erfolgreich: Den Zuschlag erhielt ein Bieter, der 2,4 Millionen Euro für die Kamera bot. Damit erwarb der asiatische Käufer die derzeit teuerste Kamera der Welt, von der einst nur 25 Stück produziert wurden. Heute gibt es nur noch drei dieser Kameras, die funktionieren und im Originalzustand erhalten wurden.